Steuerstrafrecht
Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich sowie gerichtlich (inkl. Bundesgerichtshof).
Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
- Selbstanzeigen / Berichtigungen
- außergerichtlichen Vertretungen im Ermittlungsverfahren (gegen die Staatsanwaltschaft / Finanzbehörden)
- gerichtlichen Vertretungen im Strafgericht (inkl. Bundesgerichtshof)
- der Koordinierung des Zusammenspiels zwischen der Steuerverwaltung und der Strafbehörde
- der Abwehr von Zwangsvollstreckungen im Strafverfahren durch die Finanzbehörde
- der Abwehr von Forderungen von Sozialversicherungsträgern innerhalb des Strafverfahrens
- der Abwehr von Kontopfändungen
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- etc.