Die Vermögensnachfolge ist eine gute alternative das Vermögen zu verteilen und zu ordnen; jenseits vom klassischen Erbfall. Statt auf ein Testament oder Erbvertrag zu setzen, schaffen Sie mit der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten bereits sichere Fakten. Die vorweggenommene Erbfolge / Vermögensnachfolge ist ein rechtlicher Querschnitt aus dem Schenkungs- und Steuerrecht sowie aus dem Gesellschafts- und Erb-und Familienrecht sowie dem allg. Zivilrecht. Überdies können weitere Rechtsgebiete eine Rolle spielen, wie das Stiftungsrecht oder auch das Sozialrecht.
Mit einer guten Gestaltung können Sie Erbschafts-und Schenkungssteuer sowie Einkommenssteuer sparen und verfügen zudem das Vermögen sicher an Dritte und nach ihrem Willen.
Im Rahmen der Vermögensnachfolge gibt es viele Möglichkeiten, welche alle Vor-und Nachteile mit sich bringen. Wir beraten Sie gern den besten Weg für ihre Bedürfnisse zu finden. Klassische Elemente der Vermögensnachfolge sind die Schenkung, die Familiengesellschaft, die Stiftung, vertragliche Konstruktionen sowie Erb-und Pflichtteilsverzichte.
Die Familiengesellschaft als ein Gestaltungsinstrument für die Vermögensnachfolge
Es gibt viele Möglichkeiten Vermögen, Immobilien sowie Unternehmen gesichert in die nächste Generation zu übertragen bzw. generell steueroptimiert zu gestalten.
Eine sehr spannende Variante sind hierfür die Familiengesellschaften oder auch der Familienpool. Dieses Konstrukt schützt das Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern, geschiedenen Schwiegerkindern, vor Vermögensfall usw. Überdies können damit auch die Erbschafts- und Einkommenssteuer erheblich eingespart werden. Grundsätzlich kann unterschieden werden, dass ein Familienpool für die Weitergabe von Betriebsvermögen in Frage kommt und bei Privatvermögen die Familiengesellschaft.
Neben den steuerrechtlichen Vorteilen treten hier weitere rechtliche Vorteile hinzu. Beispielsweise kann die Kontrolle über das verfügte Vermögen gehalten werden. Dies stellt einen Vorteil gegenüber dem klassischen Wohnrecht dar, welches sonst der älteren Generation eingeräumt wird. Jedoch schützt dieses Wohnrecht nicht vor dem Kontrollverlust.
Überdies kann die kommende Generation – über die Familiengesellschaft – sorgsam an das Vermögen und die neuen Aufgaben herangeführt werden. Dies wird damit bewirkt, dass das Vermögen sukzessive übertragen wird. Dabei tritt eine enge Abstimmung zum Erb- und Familienrecht in den Vordergrund. Bei der Beratung von Familiengesellschaften spielen die Steuerersparnisse eine erhebliche Rolle. Eine feine Abstimmung des Gesellschafts- und Erbrechtes sowie des Steuerrechts sind hier dringend geboten.
Ferner besteht die Möglichkeit besondere Gestaltungen in der Erbfolge vorzunehmen, sodass für die Problematik der Pflichtteils- und Pflichteilsergängzungsansprüche besondere Lösungen gefunden werden können.
Familiengesellschaften können in den verschiedenste Rechtsformen agieren. Dies gilt es fein abzustimmen, da nicht jede Rechtsform auf jeden individuellen Fall passt. Jede Rechtsform hat Vor- und Nachteile. Dies gilt es, im individuellen Fall herauszuarbeiten. Als Rechtsformen kommen die GmbH, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie die Kommanditgesellschaft (KG) in Betracht.
Bei der Wahl der Rechtsform kommt es beispielswiese auch darauf an, ob minderjährige Kinder bereits beteiligt werden sollen oder ob eine vermögensverwaltende Gesellschaft entstehen soll. Ferner müssen die allg. Vor- und Nachteile wie die Geschäftsführung, Vertretung, Buchhaltung, Haftung usw. abgestimmt werden.
Überdies muss angemerkt werden, dass die Familiengesellschaft oder der Familienpool nicht die einzige und die beste Variante sind, um das Vermögen steueroptimiert zu gestalten und zu verfügen.
Es bestehen noch weitere Varianten, wie die Gründung einer Stiftung sowie die klassische testamentarische oder erbvertragliche Verfügung. Der Weg muss individuell ausgehandelt und die individuellen Wünsche, Vorstellungen mit der rechtlichen Seite in Einklang gebracht werden.
Letztlich kann gesagt werden, dass der deutsche Staat eine große Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten gewährt. Wichtig dabei ist zeitig genug eine kompetente Beratung aufzusuchen, damit eine steueroptimierte und gesicherte Umstrukturierung auch gelingt. Wir unterstützen Sie gern von der Idee, über die Beratungen bis hin zur Gestaltung der Verträge und deren Umsetzung sowie abschließend bei der Abgabe der Steuererklärungen.